DIESER ENDANWENDERLIZENZVERTRAG ("SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN") REGELT DIE
NUTZUNG URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTER AVAYA SOFTWARE SOWIE URHEBERRECHT-
LICH GESCHÜTZTER DRITT-SOFTWARE. LESEN SIE DIESE SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN
SORGFÄLTIG UND VOLLSTÄNDIG, BEVOR SIE DIE SOFTWARE (GEMÄSS DER UNTER A STE-
HENDEN DEFINITION) INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER NUTZEN. MIT DER INSTALLATI-
ON, DEM DOWNLOAD ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE VON AVAYA BZW. MIT DEM EIN-
VERSTÄNDNIS ZU INSTALLATION, DOWNLOAD ODER NUTZUNG DURCH ANDERE AKZEPTIEREN
SIE IN IHREM EIGENEN NAMEN UND IM NAMEN DES UNTERNEHMENS, FÜR DAS SIE DIESE
HANDLUNGEN VORNEHMEN (NACHFOLGEND ALS "SIE" BZW. "ENDANWENDER" BEZEICHNET)
DIESE SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN UND SCHLIESSEN EINEN BINDENDEN VERTRAG MIT
AVAYA INC. ODER DER ENTSPRECHENDEN AVAYA KONZERN-GESELLSCHAFT ("AVAYA").
SOWEIT DER ENDANWENDER DIE SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN FÜR EIN UNTERNEHMEN
AKZEPTIERT, ERKLÄRT ER GLEICHZEITIG, DASS ER VON DEM UNTERNEHMEN
BEVOLLMÄCHTIGT IST, DIESE SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN VERBINDLICH FÜR DAS
UNTERNEHMEN ZU AKZEPTIEREN. SOLLTE DER ENDANWENDER KEINE ENTSPRECHENDE
VOLLMACHT BESITZEN ODER LEHNT ER DIE SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN AB, SO IST
ER, GEGEN RÜCKERSTATTUNG DER GEZAHLTEN VERGÜTUNG, VERPFLICHTET, DIE
SOFTWARE BINNEN 10 TAGEN NACH ERHALT ZURÜCKZUGEBEN ODER ZU LÖSCHEN ODER –
SOWEIT AUF DIE SOFTWARE ELEKTRONISCH ZUGEGRIFFEN WIRD – AM ENDE DIESER
SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN DIE OPTION "ABLEHNEN" BZW. EINE DEM
ENTSPRECHENDE OPTION ZU WÄHLEN.
 
 
ist jede Gesellschaft, welche direkt oder indirekt die Avaya Inc. oder den
Endanwender kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder sich unter allgemeiner Kontrolle durch diese
befindet. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle“ die Möglichkeit die Geschäftsführung und
die Stra tegie des Unternehmens, direkt oder indirekt, zu bestimmen, sei es durch Stimmrechtsaktien,
Verträge oder auf sonstige Weise; die Begriffe "kontrollieren“ und "kontrolliert“ haben dementsprechen-
de Bedeutung.
Der Begriff 
 
bezeichnet Informationen die Avaya in unterschiedlicher Weise
veröffentlicht.. Dies kann Produktinformationen, Bedienungsanweisungen und Leistungsspezifikationen
mit einschließen, die Avaya den Benutzern seiner Produkte generell zur Verfügung stellt. Der Begriff
"Dokumentation“ umfasst nicht Marketingmaterialien.
 
bezeichnet die Computerprogramme von Avaya in Objektcode, die von Avaya oder einem
Avaya Partner entweder als standalon Produkt oder vorinstalliert auf Hardware Produkten bereitgestellt
werden sowie jegliche Upgrades, Aktualisierungen (Updates), Fehlerbehebungen oder geänderte
Versionen der Software.
 
Diese Software-Lizenzbedingungen gelten für alle Endanwender, die Software bzw. Dokumentation installieren,
herunterladen und/oder nutzen, welche sie entweder von Avaya oder einem Avaya Reseller, Distributor, Direct Partner,
Systemintegrator, Service-Provider oder anderen zum Vertrieb von Software an Endanwender im entsprechenden Gebiet
autorisierten Partner (nachfolgend insgesamt  ) erhalten haben.
Die Software kann teilweise oder im
Ganzen über remote Datenhosting bzw. über das Internet verfügbar gemacht werden. Der Endanwender ist nicht berechtigt,
Software zu nutzen, die er von anderen als Avaya oder einem Avaya Partner erhalten hat.
Diese Software-Lizenzbedingungen regeln die Nutzung dieser erhaltenen Software und/oder Dokumentation durch den
Endanwender, es sei denn, (i) der Endanwender hat einen gesonderten Vertrag mit Avaya bezüglich der Nutzung dieser
Software, (ii) der Endanwender erhält die Software von einem Avaya Partner und hat einen gesonderten Vertrag mit
Avaya bezüglich der Nutzung dieser von diesem Avaya Partner bezogenen Software, (iii) für die Software gilt eine
gesonderte Shrinkwrap-Lizenz, oder (iv) auf die Software finden Nutzungsbedingungen Dritter Anwendung. Im Falle von
Widersprüchen zwischen diesen Software-Lizenzbedingungen und den Nutzungsbedingungen in einem ggf. bestehenden
gesonderten Vertrag mit Avaya wie unter (i) und (ii) aufgeführt haben die Bedingungen des gesonderten Vertrages Vorrang.
Hinsichtlich der Komponenten von Dritten, die einer "Shrinkwrap“-Lizenz unterliegen oder auf die sonst Drittbedingungen
anwendbar sind, gilt, dass im Falle von Widersprüchen diese Drittbedingungen Vorrang vor sowohl einem ggf. bestehenden
Vertrag mit Avaya als auch diesen Software-Lizenzbedingungen haben.
 
Avaya räumt dem Endanwender ein persönliches, nicht-unterlizensierbares, nichtausschließliches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht zum Gebrauch der Software und Dokumentation ein, die er von Avaya oder einem Avaya Partner erhalten hat
und für die sämtliche maßgebliche Lizenzgebühren geleistet wurden. Diese Lizenz ist inhaltlich beschränkt auf die
Nutzung für die internen Geschäftszwecke des Endanwenders im Rahmen der angegebenen Kapazität und Leistungsmerkmale
sowie gemäß der anwendbaren, unten näher beschriebenen, Lizenztypen. Außerdem ist die Nutzung auf die Orte beschränkt,
an denen die Software erstmals installiert wurde. Die jeweils zugehörige Dokumentation darf nur für die Nutzung der
entsprechenden Software im Rahmen dieser Lizenz verwendet werden. Software, die auf mobilen Endgeräten wie beispielsweise
Laptops oder Mobiltelefonen installiert ist, darf auch außerhalb des Landes, in welchem sie ursprünglich installiert
wurde, genutzt werden, sofern diese Nutzung nur vorübergehend ist.
 
Ungeachtet der vorgenannten örtlichen Beschränkung ist der Endanwender berechtigt, Software-Lizenzen
() von einem Standort zu einem anderen zu verbringen, solange die
Verbringung nach Maßgabe der dann
jeweils gültigen Bedingungen für die Verbringung von Lizenzen
(), die auf
Anfrage zur Verfügung gestellt wird, und gemäß den folgenden Bedingungen erfolgt:
Der Endanwender wird innerhalb von zehn (10) Tagen Avaya von jeder RTU-Verbringung schriftlich
in Kenntnis setzen und dabei mindestens Nummer und Typ der übertragenen Lizenz, den ursprünglichen
und den neuen Installationsort und das Datum der Verbringung angeben sowie auf Anfrage von Avaya
alle weiteren zumutbaren Informationen bereitstellen;
Der Endanwender wird RTUs nur von und zu solchen bezeichneten Rechnern oder Servern verbrin gen,
die die gleiche SoftwareApplikation unterstützen;
Der Endanwender hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl der Lizenzen auf dem Ursprungs-Server,
in Höhe der Anzahl der auf den neuen Server verbrachten Lizenzen verringert wird;
Der Endanwender stimmt zu, dass (1) zusätzliche Kosten anfallen können, sofern RTUs gemäß Avayas
jeweils gültiger License-Portability Policy verbracht werden, (2) Wartungsleistungen keine solchen
Fehler umfassen, die daraus resultieren, dass die Verbringung nicht durch Avaya erfolgte, (3) im
Rahmen der Lizenzverbringung die Verantwortung für jegliche Programmierung, Administration,
"Design Assurance“, Übersetzung oder andere Aktivität bei ihm liegt, um sicherzustellen, dass
die Software ordnungsgemäß und wie angegeben funktioniert, und für den Fall, dass im Rahmen
der Verbringung Avaya Dienstleistungen notwendig werden, dass all diese Dienstleistungen der
Avaya, einschließ lich der Vor-Ort Leistungen jeweils nach Aufwand gesondert zu vergüten sind;
Soweit sich die vereinbarte Wartung für Lizenzen der gleichen Produktinstanz am Standort des
neuen Servers unterscheidet, können zusätzliche Service-Updates, Umgestaltungen und/oder Gebühren
fällig werden. Gebührenanpassungen im Hinblick auf Unterschiede der Wartungsabdeckung werden nur
für die Zukunft beginnend mit dem Zeitpunkt vorgenommen, zu dem Avaya Kenntnis von der RTU
Verbringung erhält.
Der Endanwender darf Lizenzen von einer Konzern-Gesellschaft zu einer anderen Konzern-Gesellschaft
übertragen, vorausgesetzt, dass der Endanwender alle Regelungen dieses Abschnitts erfüllt,
insbesondere den vollständigen Namen und die Anschrift der neuen Konzern-Gesellschaft in der
unter Abschnitt (a) geforderten schriftlichen Anzeige mitteilt, und sicherstellt, dass für die
neue Konzern-Gesellschaft ebenfalls die Software-Lizenzbedingungen gelten.
 
Soweit dem Endanwender Software zu nicht-produktiven Zwecken von Avaya überlassen wurde, ist die vorgenannte
Lizenz inhaltlich auf den Gebrauch der Software in einer Testumgebung und ausschließlich zu Testoder
anderen nicht-kommerziellen Zwecken auf einem einzelnen Rechner bzw. wie von Avaya bestimmt
 beschränkt.
 
Avaya bleibt Inhaberin ihrer vorbestehenden Rechte an der Software und Dokumentation sowie allen Änderungen und
Kopien derselben. Mit Ausnahme der in den vorliegenden Software-Lizenzbedingungen erteilten eingeschränkten Lizenz,
werden dem Endanwender keine weiteren Rechte, einschließlich Copyright-, Patent-, oder sonstiger gewerblicher
Schutzrechte sowie Betriebsgeheimnisse, an der Software und der Dokumentation und allen Änderungen und Kopien
derselben eingeräumt. Die Software enthält Betriebsgeheimnisse der Avaya, ihrer Lieferanten oder Lizenzgeber,
wie z. B. spezifisches Design, Struktur und Logik individueller Softwareprogramme, deren Zusammenwirken mit anderen
Teilen der Software intern wie extern und die angewandten Programmiertechniken.
 
Der Endanwender erklärt sich im zulässigen Rahmen gemäß den geltenden Gesetzen bereit, Folgendes zu unterlassen:
(i) die Software zu dekompilieren, zu zerlegen, aufzuschlüsseln, rückzuübersetzen oder auf sonstige Art und Weise
zu decodieren; (ii) die Software oder Dokumentation abzuändern, zu bearbeiten oder auf der Software oder der
Dokumentation basierende, abgeleitete Werke, Erweiterungen oder Übersetzungen zu erstellen; (iii) die Software oder
die Dokumentation zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, abzutreten oder in sonstiger Weise zu übertragen oder
Unterlizenzen zu erteilen, ausgenommen der Endanwender wurde durch Avaya ausdrücklich schriftlich dazu ermächtigt
und jeder Versuch, es zu tun, ist unwirksam; (iv) die Software oder die Dokumentation zu vertreiben, offen zu legen
oder die Nutzung derselben, gleich in welchem Format, im Rahmen eines Timesharing-Service, eines Dienstleistungsservice,
eines Netzwerks oder durch andere ähnliche Mittel zu ermöglichen, ausgenommen der Endanwender wurde durch Avaya
ausdrücklich schriftlich dazu ermächtigt; (v) einem Service Provider oder einem anderen Dritten, mit Ausnahme der
von Avaya zuge-lassenen Wartungspartner, die ausschließlich im Namen und für den Endanwender handeln, die Nutzung oder
die Ausführung von Software Befehlen zu gestatten, welche eine Wartung oder Reparatur von Produkten ermöglichen;
(vi) ohne vorherige Zustimmung von Avaya Zugriff auf oder die Nutzung der Software oder Teilen davon zu gewähren;
(vii) Log-Ins, die Avaya oder von Avaya zugelassenen Wartungspartnern vorbehalten sind, freizugeben oder zu aktivieren
oder andere zu veranlassen, es ihnen zu ermöglichen oder zu gestatten, solche Log-Ins freizugeben oder zu aktivieren;
(viii) die Ergebnisse von Testläufen der Software zu veröffentlichen; (ix) Betriebsgeheimnisse, die in der Software oder
Dokumentation enthalten sind, Dritten offenzulegen, zu übergeben oder sonst zugänglich zu machen; (x) die Software
anders als in diesen Softwarebedingungen ausdrücklich gestattet in einer virtuellen Umgebung zu verwenden, oder (xi)
Dritten eine der vorgenannten Tätigkeiten zu gestatten oder sie dabei zu unterstützen.
Der Endanwender verpflichtet sich, keinem anderen als seinen autorisierten Mitarbeitern, Bevollmächtigten oder sonstigen
Vertretern, soweit diese die Software nutzen müssen, den Zugang zur Software oder Dokumentation zu gestatten. Der
Endanwender verpflichtet sich, alle Dritten, denen er den Zugang zur Software oder Dokumentation gestattet, über diese
Software-Lizenzbedingungen zu informieren und sie zu deren Einhaltung zu verpflichten. Der Endanwender haftet für
alle Verletzungen dieser SoftwareLizenzbedingungen durch diese Dritten und stellt Avaya von allen Schäden, Verlusten,
Aufwendungen und Kosten, einschließlich Gerichtskosten und Anwaltskosten, frei, die Avaya aus oder im Zusammenhang
mit der Verletzung dieser Software-Lizenzbedingungen entstanden sind.
 
Ungeachtet der Beschränkungen in den Abschnitten C und E bezüglich der Verwendung der Software am Standort der
ursprünglichen Installation und der Übertragung von Lizenzen, ist für Endanwender mit Sitz in einem Mitgliedsstaat
der Europäischen Union, gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs der Weiterverkauf der Lizenzen unter
folgenden, zusätzlichen Voraussetzungen zulässig:
Mindestens 30 Tage vor der Weiterveräußerung einer Lizenz benachrichtigt der Endanwender Avaya schriftlich
über seine Absicht zur Veräußerung der Lizenz.
Sofern nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart, ist der Endanwender nur berechtigt, die Lizenz
in ihrer Gesamtheit bzw. als Ganzes, an einen Käufer zu veräußern.
Der Endanwender veräußert die Software gemäß diesen Software-Lizenzbedingungen und stellt sicher, dass der
Käufer an diese Software-Lizenzbedingungen gebunden ist.
Im Falle der Weiterveräußerung stellt der Endanwender die Nutzung der Software unverzüglich und endgültig ein,
löscht sämtliche in seinem Besitz befindliche Kopien der Software sowie alles zugehörige Material und bestätigt
diese Löschung auf Wunsch von Avaya schriftlich. Avaya kann die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen durch
den Endanwender gemäß dem Inhalt des nachstehenden Abschnitts J überprüfen.
Der Endanwender hält angemessene Aufzeichnungen über alle r Weiterveräußerungen von Lizenzen vor; diese
beinhalten unter anderem Namen und Standort des Käufers sowie die Anzahl und den Typ der veräußerten Lizenzen.
Der Endanwender erkennt an, dass (a) die Weiterveräußerung einer Lizenz den einschlägigen Lizenzbedingungen
Dritter unterliegt; (b) Wartungsdienstleistungen keine Systemfehler abdecken, die durch eine nicht von Avaya
vorgenommene Weiterveräußerung der Lizenz verursacht werden; (c) Avaya nicht für die Programmierung,
Administration, "Design Assurance“, Übersetzung oder sonstige Aktivitäten verantwortlich ist, die dazu dienen
die ordnungsgemäße Funktionsweise der Software gemäß der Spezifikationen in Folge der Weiterveräußerung der
Lizenz sicherzustellen. Falls im Rahmen der Weiterveräußerung der Lizenz der Einsatz eines Avaya Systemingenieurs
bzw. der Einsatz von Vor-Ort-Personal durch Avaya notwendig wird, wird Avaya den entsprechenden Arbeitsund
Materialaufwand gemäß den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifen von Avaya dem Endanwender in Rechnung stellen ;
(d) jede Weiterveräußerung von Wartungsverträgen zwischen Avaya und dem ursprünglichen Lizenznehmer der
vorherigen schriftlichen Genehmigung von Avaya bedarf. Avaya behält sich das Recht vor, diese Genehmigung
nicht zu erteilen und/oder dem neuen Lizenznehmer einen neuen Wartungsvertrag zu anderen Bedingungen anzubieten;
und (e) die Weiterveräußerung von Lizenzen den Endanwender nicht dazu berechtigt, Wartungsverträge vor Ablauf
der vereinbarten Laufzeit ganz oder teilweise zu kündigen, sofern nicht ausdrücklich abweichend mit Avaya
schriftlich vereinbart.
Wenn die Software sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet und der Endanwender Informationen
über die Software benötigt, um die Interoperabilität eines selbstständig entwickelten Softwareprogramms mit der
Software zu erreichen, wird der Endanwender diese Informationen zunächst von Avaya erfragen. Avaya kann von dem
Endanwender eine angemessene Gebühr für die Bereitstellung dieser Informationen verlangen. Der Endbenutzer stimmt
zu, derartige Informationen gemäß dem nachstehenden Abschnitt P zu schützen, und verwendet derartige Informationen
ausschließlich gemäß den Geschäftsbedingungen, unter denen Avaya sie bereitstellt. Soweit es dem Endanwender aufgrund
zwingender gesetzlicher Regelungen ausdrücklich gestattet ist, Maßnahmen zu ergreifen um die Interoperabilität der
Software mit einem selbstständig entwickelten Softwareprogramm herzustellen, verpflichtet er sich, diese Rechte erst
auszuüben, nachdem er Avaya schriftlich mit einer Frist von zwanzig (20) Tagen über seine Absicht zur Ausübung dieser
Rechte informiert hat.
 
Der Endbenutzer stimmt zu, alle urheberrechtlich geschützten Beschriftungen und/oder Logos von Avaya und dessen Lieferanten
in zulässigen Kopien der Software und/oder Dokumentation hinsichtlich Form und Position beizubehalten.
 
Der Endanwender ist berechtigt, eine angemessene Anzahl von Sicherungsko-
pien der Software und Dokumentation anzufertigen.
 
Der Endanwender ist nur insoweit zur Nutzung von Upgrades der Software berechtigt, wie er über eine rechtmäßige
Lizenz zur Nutzung der Originalsoftware verfügt und die entsprechenden Lizenzgebühren für das Upgrade vollständig
an Avaya oder den Avaya Partner bezahlt wurden.
 
Die globalen Produktgewährleistungsbedingungen von Avaya [Global Product Warranty Policy] enthalten eine beschränkte
Gewährleistung für Software und Software-Medien sowie die anwendbaren Prozesse, Einschränkungen und Ausschlüsse
und sind unter
http://support.avaya.com
bzw. einer entsprechend von Avaya bekannt gegebenen Nachfolgeseite erhältlich. Soweit Software von einem Avaya Partner
außerhalb der USA oder Kanada erworben wurde, ist ausschließlich dieser Partner der Gewährleistungsgeber und nicht Avaya.
 
Avaya und der Avaya Vertriebspartner sind berechtigt, durch "remote polling“ oder andere geeignete Mittel die Einhaltung
dieser Software-Lizenzbedingungen durch den Endanwender zu überprüfen, um z. B. die Einhaltung der Nutzungsumfänge
sicherzustellen; Avaya und der Avaya Vertriebspartner sind dazu auch berechtigt, nach angemessener Ankündigung,
während der üblichen Geschäftszeiten Einsicht in dessen Bücher, Unterlagen und Accounts zu nehmen. Soweit bei der
Überprüfung ein Verstoß gegen diese Software-Lizenzbedingungen festgestellt wird, ist der Endanwender verpflichtet,
unverzüglich die angefallenen Lizenzgebühren nachzuentrichten. Bestehende Kündigungsrechte von Avaya bleiben unberührt.
Der Endanwender verpflichtet sich, den Standort der Software jeweils aufzuzeichnen.
 
Sofern der Endanwender die Software-Lizenzbedingungen verletzt und diese nicht innerhalb von zehn (10)
Werktagen nach schriftlicher Aufforderung seitens Avaya beendet und beseitigt, ist Avaya, vorbehaltlich jedweder
sonstiger und weitergehender Rechte und Ansprüche wegen Vertragsbruchs und/oder Urheberrechtsverletzung, berech-
tigt, die Lizenzen, die dem Endanwender nach diesen Software-Lizenzbedingungen eingeräumt wurden, mit sofortiger
Wirkung zu entziehen. Im Falle eines solchen Entzugs oder sonstigen Beendigung der Lizenz wird der Endanwender die
Nutzung der Software unverzüglich einstellen und sämtliche sich in seinem Besitz befindliche Kopien der Software und
zugehörigem Material dauerhaft löschen sowie diese Löschung auf Wunsch von Avaya schriftlich bestätigen.
Die Regelungen zu Vertraulichkeit, Eigentumsrechtshinweise, Freistellung, Lizenzbeschränkungen, Ausfuhrkontrolle,
alle Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse und Gewährleistungsbeschränkungen sowie alle sonstigen Regelungen,
die nach ihrem Regelungsgehalt auch nach einer Beendigung Anwendung finden sollen, gelten auch nach einer Kündigung
oder Beendigung dieser Software-Lizenzbedingungen weiter.
 
Avaya gewährt Ihnen eine Lizenz im Rahmen der unten beschriebenen Lizenztypen mit Ausnahme der Heritage Nortel-Software,
deren Lizenzrahmen ebenfalls in Abschnitt M beschrieben wird. Wenn die Bestellunterlagen nicht ausdrücklich einen
Lizenztyp nennen, gilt eine zugewiesene Systemlizenz als geltende Lizenz. Grundsätzlich wird für jeweils eine (1)
Geräteeinheit eine (1) Lizenz vergeben, sofern keine andere Anzahl von Lizenzen oder Geräteeinheiten in der
Dokumentation oder anderen Ihnen zur Verfügung stehenden Materialien angegeben ist. Der Begriff  
"bezeichnet ein einzelnes unabhängiges Computergerät. Der Begriff   bezeichnet einen designierten Prozes-
sor, der eine Softwareanwendung für mehrere Benutzer bereitstellt.   bezeichnet eine einzelne Kopie der
Software, die zu einem bestimmten Zeitpunkt (i) auf einem physischen Rechner; oder (ii) auf einer bereitgestellten
virtuellen Maschine ( ) oder ähnlicher Bereitstellung ausgeführt wird.
 
Der Endanwender ist lediglich berechtigt, die betreffenden Exemplare bzw. Instanzen der Software auf jeweils nur
so vielen bezeichneten Rechnern gleichzeitig zu installieren, wie in der Bestellung festgelegt ist. Avaya
ist berechtigt zu verlangen, dass der oder die betreffenden Rechner durch Angabe ihres Typs, ihrer Seriennummer,
ihrer Leistungsmerkmale, ihrer Instanz, ihres Standorts oder sonstiger Merkmale in dem Einzelvertrag
identifiziert werden oder Avaya von dem Endanwender zu diesem Zweck auf elektronischem Wege mitgeteilt
werden.
 
Der Endanwender ist berechtigt, die Software auf mehrere bezeichnete Rechner oder auf einem oder mehreren Servern
zu installieren, wobei jedoch gewährleistet sein muss, dass auf die Software jeweils nur von der lizenzierten
Anzahl Arbeitsplätze oder Einheiten (Unit) aus gleichzeitig zugegriffen werden kann. Eine   in diesem
Sinne ist eine Funktionseinheit, die nach Festlegung von Avaya als Grundlage für die Berechnung der
Lizenzgebühr dient und bei der es sich unter anderem um einen Agenten, Port oder Nutzer, ein E-Mail-Konto
oder Voicemailkonto einer natürlichen Person oder einer Unternehmenseinheit (z. B. Webmaster oder Help-Desk)
oder um einen Verzeichniseintrag in der Verwaltungsdatenbank, die von dem Produkt genutzt wird, um einem
Nutzer den Zugriff auf die Software zu ermöglichen, handeln kann. Einheiten können mit einem bestimmten
angegebenen Server oder einer Instanz der Software verknüpft sein.
 
Eine solche Lizenz berechtigt den Endanwender dazu, die einzelnen lizenzierten Exemplare bzw. Instanzen der Software
auf einem oder mehreren Servern zu installieren, wobei jedoch gewährleistet sein muss, dass jeder dieser
Server nur auf jeweils eine Instanz derselben Datenbank zugreifen kann.
 
Der Endanwender ist berechtigt, die einzelnen Exemplare bzw. Instanzen der Software auf einem oder mehreren Servern
bis zu der in der Bestellung festgelegten Anzahl zu installieren und gleichzeitig zu nutzen, wobei die
Leistungsfähigkeit (Kapazität) dieses Servers oder dieser Server in ihrer Summe nicht die für die Software
festgelegte Leistungsfähigkeit übersteigen darf. Es ist dem Endanwender nur mit vorheriger Zustimmung von
Avaya und gegen Zahlung einer Upgrade-Gebühr gestattet, die Software auf einem oder mehreren Servern mit
einer insgesamt höheren Leistungsfähigkeit zu installieren oder zu nutzen.
 
Der Endanwender darf (i) die Software für jeden autorisierten, namentlich benannten Nutzer (nachstehend definiert)
auf einem bestimmten Rechner oder Server installieren und nutzen, oder (ii) die Software auf einem Server
installieren und nutzen, zu dem nur namentlich benannte Nutzer Zugriff haben. Ein "namentlich benannter Nutzer"
bezeichnet einen Be-nutzer oder ein Gerät, der bzw. das von Avaya eine ausdrückliche Genehmigung zum Zugriff ]
auf die Software und deren Nutzung erhalten hat. Bei einem "namentlich benannten Nutzer" kann es sich nach
freier Wahl von Avaya um eine durch ihren Namen oder ihre Funktion innerhalb eines Unternehmens (z. B.
Webmaster oder Help-Desk) bestimmte Person oder Stelle, ein E-Mail-Konto oder Voicemail-Konto einer Person
oder Unternehmenseinheit oder um einen Verzeichniseintrag in der Verwaltungsdatenbank, auf die das Produkt
zurückgreift und welche einem (1) Nutzer den Zugriff auf die Software ermöglicht, handeln.
 
Der Endanwender ist berechtigt, Software nach Maßgabe der Bestimmungen der "Shrinkwrap-" oder "Clickthrough-"Lizenzen,
die der Software beiliegen oder auf diese anwendbar sind, zu installieren und zu nutzen ("Shrinkwrap-Lizenz").
 
bezeichnet die Software, die im Dezember
2009 von Avaya als Teil des Erwerbs von Nortel Enterprise Solutions Business übernommen wurde. Die Heritage Nortel-Software
wird derzeit von Avaya zur Verfügung gestellt und ist als Software in der Heritage Nortel-Produktliste auf
http://support.avaya.com/licenseinfo.
unter folgendem Link (bzw. einer von Avaya bekannt gegebenen Nachfolgeseite) zu finden:
Für Heritage Nortel-Software gewährt Avaya dem Endanwender eine vertragsgegenständliche Heritage Nortel-Softwarelizenz,
dies jedoch lediglich im Umfang der autorisierten Aktivierungsoder Verwendungsebene, lediglich zu den in der
Dokumentation angegebenen Zwecken und lediglich eingebettet in, zur Ausführung auf oder (wenn die anwendbare
Dokumentation die Installation auf Geräten anderer Marken erlaubt) zur Kommunikation mit Avaya-Geräten. Gebühren
für Heritage Nortel Software können auf dem Umfang der Aktivierung oder auf der autorisierten Verwendung basieren,
die in einer Bestellung oder Rechnung festgelegt ist.
 
In der Software können Softwareprogramme oder Teile von Softwareprogrammen (einschließlich Open-Source Software)
enthalten sein, die von dritten Lizenzgebern stammen () und die
zusätzlichen Lizenzbedingungen
hinsichtlich der Nutzungsrechte für diese Softwareprogramme unterliegen
(). Informationen
zum Vertrieb des Betriebssystem-Quellcodes von Linux (bei Produkten mit Linux-Quellcode) sowie zur Bestimmung der
Urheberrechtsinhaber der Drittanbieterkomponenten und der geltenden Lizenzbedingungen Dritter finden Sie bei Bedarf
in der Dokumentation oder auf der Website von Avaya unter
http://support.avaya.com/Copyright.
bzw. einer von Avaya bekannt gegebenen Nachfolgeseite. Sie stimmen den Lizenzbedingungen Dritter für jegliche
dieser Drittkomponenten zu.
 
AUSSER BEI PERSONENSCHÄDEN ODER VORSATZ UND SOWEIT NACH DEN ANWENDBAREN GESETZEN ZULÄSSIG, HAFTEN AUS ODER IM
ZUSAMMENHANG MIT DIESEN SOFTWARE-LIZENZBEDINGUNGEN WEDER AVAYA, NOCH DIE AVAYA PARTNER, DEREN LIZENZGEBER UND
LIEFERANTEN ODER DIE AVAYA GESCHÄFTSLEITUNG, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER ODER SONSTIGEN ERFÜLLUNGSGEHILFEN
FÜR (I) ZUFALLSSCHÄDEN, STRAFODER ERWEITERTEN SCHADENERSATZ ODER FÜR MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN, (II)
ENTGANGENE GEWINNE, UMSATZAUSFALL ODER DATENVERLUST, GEBÜHRENBETRUG ODER VERSICHERUNGSKOSTEN, ERSATZGÜTER ODER
-LEISTUNGEN ODER (III) UNMITTELBARE SCHÄDEN, DIE ÜBER DIE INNERHALB DES ZWÖLFMONATIGEN ZEITRAUMS UNMITTELBAR VOR
DEM ANSPRUCH GEZAHLTE VERGÜTUNG FÜR DIE SOFTWARE, DIE ZU DEM BETREFFENDEN ANSPRUCH FÜHRT, HINAUSGEHEN. DABEI BLEIBT
UNBEACHTET, OB EINE BENACHRICHTIGUNG, EIN ANDERER GRUND FÜR DIE KENNTNIS ODER DIE TATSÄCHLICHE KENNTNIS DER
DIESBEZÜGLICHEN WAHRSCHEINLICHKEIT VORLIEGT UND OB DIE BEGRENZTEN MITTEL ZUR ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK
VERFEHLEN. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN DIESEM ABSCHNITT GELTEN FÜR ALLE SCHÄDEN, GLEICH WIE VERURSACHT UND
GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND, SEI ES AUS VERTRAGLICHEM, DELIKTISCHEM (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER
SONSTIGEM GRUND.
 
Der Endanwender erkennt an, dass es sich bei der Software und der Dokumentation um vertrauliche Informationen von
Avaya und ihrer Lieferanten handelt, welche Geschäftsgeheimnisse enthält. Der Endanwender verpflichtet sich, die
Software und Dokumentation jederzeit als streng vertraulich zu behandeln und zu schützen und dabei mindestens den
gleichen Grad an Sorgfalt anzuwenden, den er auch für seine eigenen vertraulichen Informationen anwendet, sowie an-
gemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse von Avaya und ihrer Lieferanten zu implementieren.
 
Der Schutz Ihrer Daten hat bei Avaya einen hohen Stellenwert . Die Datenschutzrichtlinien von Avaya sind unter
http://investors.avaya.com/governance/data_privacy
bzw. einer von Avaya bekannt gegebenen Nachfolgeseite abrufbar.
Der Download oder die Nutzung der Software kann es erfordern, dass persönliche Daten
(z. B. Kontaktnamen, Geschäftsadresse, geschäftliches Telefon, Fax oder E-Mail) des Endanwenders oder seiner
Mitarbeiter verarbeitet werden. Solche Daten werden von Avaya für Mitteilungen, Verwaltung und operative Zwecke
im Hinblick auf die Software verwendet, z. B. zur Überwachung der Software-Aktivierung, Mitteilungen über
Störungsmeldungen und Alarme und für Software-Updates. Soweit persönliche Daten benötigt werden um die Software
herunterzuladen oder zu nutzen, werden diese auch an Avaya übermittelt. Ohne die Übermittlung solcher Daten kann
der Download oder die Nutzung der Software nicht möglich sein. Der Endanwender oder seine Mitarbeiter sind berechtigt,
auf ihre persönlichen Daten zuzugreifen und fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren sowie der Verarbeitung und
der Übermittlung ihrer persönlichen Daten aus gesetzlichen Gründen zu widersprechen. Dieses Recht kann der
Endanwender durch schriftliche Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Avaya Konzern-Gesellschaft
ausüben.
 
Die Software ist nicht fehlertolerant und wurde nicht dafür entwickelt oder hergestellt, noch ist sie dafür gedacht,
in einer Umgebung eingesetzt zu werden, die einen fehlerfreien Betrieb erfordert, um den Tod, schwere
Personenschäden oder schwerwiegende Sach-oder Umweltschäden ()
zu vermeiden. Dazu zählen insbesondere
der Betrieb in Kontrollsystemen von nuklearen, chemischen, biologischen oder anderen gefährlichen Anlagen, in der
Flugzeugnavigation oder -kommunikation, in der Luftverkehrskontrolle und bei Lebenserhaltungssystemen in Kranken-
und Pflegebetrieben. Der Endanwender übernimmt in diesem Fall das Risiko, wenn er die Software in einem solchen
Risikobetrieb einsetzt oder einsetzen lässt.
 
Der Endanwender wird darauf hingewiesen, dass die Software aus den USA stammt und den US-Exportbestimmungen
(U.S. Export Administration Regulations, ) unterliegt.
Darüber hinaus kann die Software lokalen rechtlichen
Regelungen unterworfen sein. Die Umgehung von US-amerikanischen und/oder lokalen Gesetzen und/oder Vorschriften
ist verboten. Der Endanwender wird die Software weder direkt noch indirekt exportieren, re-exportieren, importieren,
herunterladen oder sonst in Länder oder an Endnutzer übermitteln oder zu Zwecken nutzen, die den anwendbaren US-Be-
stimmungen und/oder lokalen Gesetzen oder Vorschriften (einschließlich derjenigen Länder, die einem Embargo durch
die US-Regierung unterliegen) widersprechen. Der Endanwender sichert zu, dass weder das U.S. Bureau of Industry and
Security (BIS), noch sonst irgendwelche Regierungsstellen Sanktionen gegen den Endanwender verhängt haben oder die
Exportprivilegien des Endanwenders ausgesetzt, entzogen oder verweigert haben. Der Endanwender stimmt zu, die
Software nicht im Zusammenhang einer Nutzung von nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen oder für
Raketentechnologie zu verwenden, es sei denn er ist hierzu von der US-Regierung und der jeweiligen lokalen
Regierung durch eine entsprechende gesetzliche Regelung oder spezielle schriftliche Lizenz ermächtigt. Der Endanwender
wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Software Verschlüsselungsalgorithmen oder Quellcode enthalten kann,
welcher ohne die Genehmigung der US BIS und – soweit zutreffend – anderer Regierungsstellen der Länder, nicht an
Regierungsoder Militäranwender exportiert werden darf.
 
Die Software ist je nach Anwendbarkeit gemäß 48 CFR FAR 12.212 bzw. DFAR 227.7202 als "commercial computer software",
die Dokumentation als "commercial computer
software documentation" bzw. als "commercial items" klassifiziert. Jede Nutzung, Änderung, Reproduktion, Freigabe,
Ausführung, Anzeige oder Offenlegung der Software oder Dokumentation durch Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika,
bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden SoftwareLizenzbedingungen und ist ausgeschlossen, soweit nicht
durch die vorliegenden Software-Lizenzbedingungen ausdrücklich erlaubt und mit der Nutzung der Software und/oder
Dokumentation durch eine Behörde, stimmt diese den vorgenannten Klassifikationen und den vorliegenden Software-
Lizenzbedingungen zu.
 
Der Endanwender erkennt an, dass bestimmte Software eine Programmierung enthalten kann, die (i) den Zugang zu
bestimmten Features, Funktionen oder Kapazitäten dieser Software beschränkt, begrenzt, und/oder deaktiviert, wenn
der Endanwender die Lizenzgebühren für diese Features, Funktionen oder Kapazitäten nicht leistet; oder (ii) in
regelmäßigen Abständen die durch Gebrauch der Software generierten und auf dem jeweiligen Speichermedium gespeicherten
Daten löscht oder archiviert, wenn diese nicht nach einem bestimmten Zeitraum als Backup auf einem anderen
Speichermedium gespeichert werden.
 
Diese Software-Lizenzbedingungen unterliegen dem Recht des Staates New York; dessen Bestimmungen zur Rechtswahl und
die Bestimmungen des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf sind ausgeschlossen. Jeder Anspruch,
Streitfall oder Konflikt (), der im Zusammenhang mit diesen
Software-Lizenzbedingungen entsteht (z. B. hinsichtlich des Zustandekommens, der Auslegung, bei Verstößen oder
Kündigungen, oder bei der Frage, ob ein Anspruch dem Schiedsverfahren unterliegt) und der nicht innerhalb
angemessener Frist im Rahmen von Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden kann, wird endgültig und
verbindlich im Rahmen eines Schiedsverfahrens am Standort New York, New York geklärt. Das Schiedsverfahren wird
in englischer Sprache durch die JAMS und nach den jeweils aktuellen Bestimmungen der JAMS (JAMS Comprehensive
Arbitration Rules and Procedures) oder, soweit eine der Parteien Ihren Geschäftssitz außerhalb der USA hat, nach
jeweils aktuellen internationalen Schiedsgerichtsbestimmungen der JAMS (JAMS International Arbitration Rules durch
einen Schiedsrichter durchgeführt, welcher nach den anwendbaren Schiedsgerichtsbestimmungen ausgewählt wurde. Der
Schiedsrichter kann weder Straf-Schadenersatz noch erweiterten Schadenersatz zusprechen und hat keine Befugnis,
die Software-Lizenzbedingungen zu beschränken, zu erweitern oder in anderer Weise zu verändern. Die Anordnungen
des Schiedsrichters können von einem zuständigen ordentlichen Gericht überprüft werden. Die Parteien teilen sich
die Kosten des Schiedsverfahrens hälftig, tragen aber jeweils selbst die Ihnen entstandenen Rechtsanwaltskosten
und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren. Die Parteien sind sich einig, dass diese Regelungen
zum Schiedsverfahren durch einstweilige Verfügung oder sonstige Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes erzwungen
werden können, ohne dass dafür Garantien oder sonstige Sicherheiten notwendig wären. Zusätzlich und ungeachtet des
Vorstehenden ist Avaya berechtigt, z. B. durch eine einstweilige Verfügung vor einem zuständigen ordentlichen Gericht,
alle notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten, um ihr geistiges Eigentum und ihre vertraulichen Informationen
(z. B. Betriebsgeheimnisse) zu schützen. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Software-Lizenzbedingungen
für unwirksam oder nicht einklagbar beurteilt werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Software-Lizenzbedingungen
hiervon unberührt und die Bestimmungen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze abgeändert und ausgelegt, um den
ursprünglichen Willen der Parteien und den Zweck der Bestimmung weitestgehend zu verwirklichen. Die Unterlassung
der Wahrnehmung jedweder Rechte, die den Parteien gemäß den SoftwareLizenzbedingungen eingeräumt wurden,
einschließlich des Kündigungsrechts im Falle der Vertragsverletzung oder Nichterfüllung, gilt nicht als genereller
Verzicht der Geltendmachung dieser Rechte entsprechend den Software-Lizenzbedingungen. Für den Fall eines Verbringens
der Software in einen anderen Zuständigkeitsbereich, unterliegen die hiermit verbundenen Kosten, wie Abgaben,
Gebühren, Steuern (einschließlich Zurückbehaltungssteuer, Zollgebühren oder sonstigen Abgaben im Zusammenhang mit
dem Imund Export von Software), ausschließlich der Verantwortung der verbringenden Partei, welche hiermit
bestätigt, diese Kosten zu tragen.